Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Düsseldorf, Hamburg & Bundesweit

Wir sorgen dafür, dass es seinen
Namen auch verdient.

Für wen gilt das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Auch in den kommenden Jahren bleibt der Fachkräftemangel die größte Herausforderung des deutschen Arbeitsmarkts. Eine der durch die Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. März 2020. Denn das Gesetz eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte außerhalb der EU schneller zu gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an: 

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Koffer wird von einem Arm gehalten

Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahren

Ablauf des Antrags auf nationales Visum zur Beschäftigung bei der deutschen Auslandsvertretung

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Wer hilft beim beschleunigten Fachkräfteverfahren?

Mit unserem juristischen Know-how helfen wir Ihnen, die typischen Stolperfallen, die bei der Ausländerbehörde bzw. der Bundesagentur für Arbeit entstehen und zu negativen Entscheidungen führen können, zu vermeiden. 

Damit Sie sich als Arbeitgeber auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, wickeln wir für Sie sämtliche oben genannten Schritte (bis auf die Zahlung der Gebühr von 411,00 €) rechtssicher ab. Selbstverständlich übernehmen wir dabei auch die Korrespondenz mit allen beteiligten Behörden.

Häufig gestellte Fragen – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein gesetzlich geregelter Prozess, der es Arbeitgebern in Deutschland ermöglicht, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern schneller einzustellen. Es wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (März 2020) eingeführt und soll Behördenabläufe deutlich verkürzen – vom Antrag bis zur Einreise der Fachkraft.

Für wen eignet sich das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das Verfahren steht Arbeitgebern offen, die Fachkräfte mit anerkannter Berufs- oder Hochschulausbildung, Auszubildende, IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss (aber mit nachgewiesener Berufserfahrung) oder Personen für Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Nicht-EU-Ausland einstellen möchten. Die Zielgruppe ist bewusst breit gehalten, um möglichst viele Branchen abzudecken.

Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

In der Theorie soll das Verfahren deutlich schneller sein als reguläre Einwanderungswege. In der Praxis hängt die Dauer jedoch stark von der zuständigen Ausländerbehörde, der vollständigen Einreichung aller Unterlagen und eventuell erforderlichen Vorverfahren (z. B. Berufsanerkennung) ab. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich typische Verzögerungen gezielt vermeiden.

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die offizielle Gebühr für das Verfahren beträgt 411 €, die der Arbeitgeber direkt an die zuständige zentrale Ausländerbehörde zahlt. Hinzu kommen ggf. Kosten für Vorverfahren wie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie Anwaltskosten, wenn Sie das Verfahren rechtssicher begleiten lassen möchten.

Welche Unterlagen brauche ich als Arbeitgeber für das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Zunächst stellen Sie online einen Antrag bei der zentralen Ausländerbehörde. Diese fordert anschließend die konkret erforderlichen Unterlagen an. Im Laufe des Verfahrens schließen Sie eine Vereinbarung mit der Behörde ab, in der Bevollmächtigungen und Verpflichtungen aller Beteiligten geregelt werden. Wir übernehmen die gesamte Dokumentenzusammenstellung und Korrespondenz für Sie.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder das Visum abgelehnt wird?

Fehlen bei der Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung Unterlagen, kann der Antrag nicht angenommen oder sogar abgelehnt werden. Das kostet Zeit und gefährdet die geplante Einstellung. Durch eine frühzeitige anwaltliche Begleitung des Verfahrens lassen sich solche Fehler und Rückschläge in der Regel vermeiden.

Kann ein Anwalt das beschleunigte Fachkräfteverfahren vollständig übernehmen?

Ja – mit Ausnahme der Gebührenzahlung (411 €) können wir als bevollmächtigte Kanzlei sämtliche Schritte des Verfahrens für Sie übernehmen: von der Antragstellung über die Kommunikation mit Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit bis zur Weiterleitung der Vorabzustimmung an Ihre Fachkraft im Ausland. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.