Business Immigration –
Arbeitsmigration
in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit

Für Auszubildende, Fachkräfte,
Akademiker und Selbständige

Von der Blauen Karte und Selbständigkeit bis zur Arbeitsplatzsuche

Die Arbeits- oder Erwerbsmigration ist eines der wichtigsten Instrumente, um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken. Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist ebenso zum Zweck einer Beschäftigung bzw. für Selbstständige möglich als auch für ein Studium oder eine Ausbildung. Die entsprechende Arbeitserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde. Im Aufenthaltsgesetz wird diesbezüglich zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden. Auch für diese Aufenthaltszwecke ist es in der Regel erforderlich, zunächst ein nationales Visum zu erhalten, bevor die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt wird. Allerdings gibt es hiervon in bestimmten Fällen Ausnahmen.

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung, die in Deutschland einer Beschäftigung als Angestellte nachgehen wollen, benötigen für ihre Aufenthaltserlaubnis ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Im Zuge der Fachkräfteoffensive kann berufsqualifizierten Menschen aus Drittstaaten aber auch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein entsprechendes Visum (für 6 Monate) zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Voraussetzungen: Sie besitzen eine deutsche bzw. eine anerkannte oder vergleichbare Berufsqualifikation (Hochschulabschluss oder Berufsausbildung) und ihr Lebensunterhalt ist während der Arbeitsplatzsuche gesichert.

Nationales Visum – für längerfristige Aufenthalte in Deutschland

Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung, die in Deutschland einer Beschäftigung als Angestellte nachgehen wollen, benötigen für ihre Aufenthaltserlaubnis ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Im Zuge der Fachkräfteoffensive kann berufsqualifizierten Menschen aus Drittstaaten aber auch eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein entsprechendes Visum (für 6 Monate) zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Voraussetzungen: Sie besitzen eine deutsche bzw. eine anerkannte oder vergleichbare Berufsqualifikation (Hochschulabschluss oder Berufsausbildung) und ihr Lebensunterhalt ist während der Arbeitsplatzsuche gesichert.

Arbeitsmigration
Arbeitsmigration

Vorteile für Akademiker

Für akademische Fachkräfte ermöglicht die Blaue Karte EU einen vereinfachten Zuzug nach Deutschland mit vielen Vorteilen. Als Antragsteller müssen Sie nur ein Arbeitsplatzangebot für Akademiker im Zusammenhang mit Ihrem deutschen oder einem vergleichbaren Hochschulstudium vorweisen und eine gewisse Gehaltsmindestgrenze einhalten. Wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt sind, besteht auch ein Anspruch auf Erteilung.

Zur Aufenthaltserlaubnis über eine selbständige Tätigkeit

Auch zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kann Ihnen eine

Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

  • dafür ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,

  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt

  • und die Finanzierung der Umsetzung Ihrer Selbstständigkeit durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Des Weiteren müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie aus der selbstständigen Arbeit sicherstellen können. Dabei gibt es auch Vergünstigungen auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge. Absolventen von deutschen Hochschulen im Inland sowie Forscher oder Wissenschaftler mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis können auch unter vereinfachten Bedingungen die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten.

Arbeitsmigration leicht gemacht – professioneller Rechtsbeistand aus Düsseldorf

Die Erwerbsmigration nach Deutschland sollte wohl geplant und vorbereitet werden, um unnötige Überraschungen und Verzögerungen durch die Behörden zu vermeiden. Zudem sollten Sie Ihre Perspektiven kennen und so weit wie möglich in die Zukunft planen – gerade bezüglich eines Familiennachzugs oder eines späteren unbefristeten Aufenthaltstitels wie die Niederlassungserlaubnis. Für Ihren sicheren und möglicherweise langfristigen Berufsweg nach Deutschland stehen wir Ihnen und Ihrem Anliegen mit juristischem Know-how und angemessener Hartnäckigkeit zur Seite.

FAQs zum Thema Arbeitsmigration

Können auch Personen ohne Hochschulabschluss zur Arbeit nach Deutschland einwandern?

Ja. Neben Akademikern können auch Personen mit einer anerkannten qualifizierten Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt oder einer deutschen gleichwertig ist.

Was passiert, wenn meine ausländische Berufsqualifikation in Deutschland nicht anerkannt wird?

Wird eine ausländische Qualifikation nicht direkt anerkannt, gibt es verschiedene Wege: eine Anpassungsqualifizierung, eine Kenntnisprüfung oder die Möglichkeit, zunächst mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche einzureisen, um in dieser Zeit die Anerkennung zu betreiben. Anwaltliche Begleitung kann helfen, den richtigen Weg zu identifizieren und Verzögerungen zu minimieren.

Darf ich während des laufenden Anerkennungsverfahrens meiner Qualifikation bereits in Deutschland arbeiten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich – etwa im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die genauen Bedingungen hängen vom Berufsfeld und dem Stand des Anerkennungsverfahrens ab und sollten individuell geprüft werden.

Kann ich als Selbstständiger nach Deutschland einwandern, auch wenn ich noch kein laufendes Unternehmen habe?

Ja, es ist möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beantragen, auch wenn das Unternehmen noch nicht gegründet ist. Entscheidend ist, dass ein tragfähiger Businessplan vorliegt, ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis nachgewiesen wird und die Finanzierung gesichert ist.

Kann ich meinen Aufenthaltstitel zur Arbeitsmigration wechseln, wenn sich meine berufliche Situation ändert?

Ja, ein Wechsel des Aufenthaltstitels – etwa von einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung hin zu einer selbstständigen Tätigkeit oder umgekehrt – ist grundsätzlich möglich. Dies erfordert jedoch einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde und die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Frühzeitige Planung ist hier besonders wichtig.

Gibt es Branchen oder Berufe, für die eine Arbeitsmigration nach Deutschland besonders einfach ist?

Ja. In sogenannten Mangelberufen – etwa in der IT, im Ingenieurswesen, in der Pflege oder im Handwerk – gelten teils erleichterte Bedingungen, wie niedrigere Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU oder vereinfachte Anerkennungsverfahren. Die Liste der Engpassberufe wird regelmäßig aktualisiert.

Welche langfristigen Perspektiven habe ich als Arbeitsmigrаnt in Deutschland?

Wer dauerhaft in Deutschland arbeiten möchte, kann nach einigen Jahren eine Niederlassungserlaubnis – also einen unbefristeten Aufenthaltstitel – beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung möglich. Eine vorausschauende Planung – etwa bezüglich Familiennachzug, Spracherwerb und Rentenansprüchen – ist dabei empfehlenswert.