Mit einer Niederlassungserlaubnis dauerhaft in Deutschland Düsseldorf & Hamburg leben

Beste Voraussetzung mit dem Rechtsbeistand Ihrer Spezialisten aus Düsseldorf

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis bzw. Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel

Möchten Sie sich in Deutschland oder der EU dauerhaft niederlassen, benötigen Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Während eine Aufenthaltserlaubnis nur befristet vergeben wird, steht Ihrem neuen Leben in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nichts mehr im Weg.

Für die Erteilung Ihrer Niederlassungserlaubnis müssen Sie in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

  • Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.

  • Sie können mindestens 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen nachweisen und verfügen zudem über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

  • Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen.

  • Sie haben ausreichend gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) und verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.

  • Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.

Je nach Fallkonstellation gibt es verschiedene Ausnahmen von diesen Voraussetzungen. Unter welchen Umständen möglicherweise vereinfachte Bedingungen gelten, was für Ihre Angehörigen gilt und wie Sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel mit dem Recht zur Weiterwanderung in der EU bekommen können, erfahren Sie hier.

Sprechblase mit Fragezeichen
Sprechblase mit Ausrufezeichen

Kann ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch wieder verlieren?

Grundsätzlich ist Ihre Niederlassungserlaubnis oder Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zeitlich unbegrenzt gültig. Einmal erteilt, kann auch eine Veränderung Ihrer Lebensverhältnisse (z.B. Jobverlust oder Scheidung) nichts mehr daran rütteln.

Trotzdem können Aufenthaltstitel – befristete ebenso wie unbefristete – widerrufen oder entzogen werden oder sogar ohne Ihre Kenntnis per Gesetz automatisch erlöschen – zum Beispiel bei falschen Angaben während der Beantragung oder auch bei längeren Auslandsaufenthalten.

Wie beantrage ich die Niederlassungserlaubnis?

Wie immer mit vielen Unterlagen und (wichtigem!) Papierkram. Neben Ihrem seit mindesten 5 Jahren fortbestehenden Aufenthaltstitel benötigen Sie in der Regel Nachweise zu Ihrem Einkommen, zur Altersvorsorge, zu Ihrer Krankenversicherung, Integrationsbescheinigungen, Miet- bzw. Kaufverträge zur Wohnfläche und – am besten unsere Unterstützung. Wir kennen schließlich die Anforderungen der Ausländerbehörde und sagen Ihnen, worauf es gerade in Ihrer Fallkonstellation bei der Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels ankommt und welche Unterlagen Sie nicht benötigen werden. Wir kümmern uns dabei sowohl um eine saubere Beantragung als auch um die Kommunikation mit den Behörden.

Dokumente

FAQs zum Thema Niederlassungserlaubnis

Gibt es Personengruppen, die die Niederlassungserlaubnis früher als nach fünf Jahren erhalten können?

Ja. Inhaber einer Blauen Karte EU können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 33 Monaten – oder sogar nach 21 Monaten bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen – eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Auch für Hochqualifizierte, Forscher oder Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können verkürzte Fristen gelten.

Zählen alle Jahre mit Aufenthaltserlaubnis für die Fünfjahresfrist, oder nur bestimmte Zeiträume?

Nicht jeder Aufenthaltstitel zählt automatisch für die Fünfjahresfrist. Zeiten mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche, einem Ausbildungsvisum oder einem rein humanitären Aufenthaltstitel werden unter Umständen nicht oder nur teilweise angerechnet. Welche Zeiten konkret anerkannt werden, sollte individuell geprüft werden.

Wie lange ist die Niederlassungserlaubnis gültig und muss sie erneuert werden?

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und muss grundsätzlich nicht verlängert werden. Das physische Dokument (der Aufenthaltstitel als Karte) hat jedoch eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss regelmäßig erneuert werden – auch wenn der Rechtsanspruch auf den unbefristeten Aufenthalt davon unberührt bleibt.

Was passiert mit der Niederlassungserlaubnis, wenn ich längere Zeit ins Ausland ziehe?

Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten kann die Niederlassungserlaubnis automatisch erlöschen, sofern kein Antrag auf Fortgeltung gestellt wurde. Wer längere Auslandsaufenthalte plant, sollte vorher bei der Ausländerbehörde die Fortgeltung beantragen oder zumindest anwaltlichen Rat einholen.

Berechtigt die Niederlassungserlaubnis auch zur Arbeit in anderen EU-Ländern?

Die deutsche Niederlassungserlaubnis allein berechtigt nicht zur dauerhaften Arbeit oder zum dauerhaften Aufenthalt in anderen EU-Ländern. Anders verhält es sich mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Weiterwanderung innerhalb der EU einschließt.

Können Familienmitglieder automatisch eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn ich eine bekomme?

Nein, Familienmitglieder müssen die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich selbst beantragen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings können Ehegatten und Kinder unter erleichterten Bedingungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn der Hauptantragsteller bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Ist die Niederlassungserlaubnis ein Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft?

Ja, die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung, da ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden muss. Die Niederlassungserlaubnis zeigt, dass man bereits dauerhaft und stabil in Deutschland verankert ist – ein starkes Argument im Einbürgerungsverfahren.