Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Akademiker und birgt viele Vorteile. So können Inhaber nach dem Gültigkeitsablauf oder bei gewissen Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Außerdem können Sie mit der Blauen Karte EU visumsfrei innerhalb des Schengen-Raumes reisen – sofern Ihre Aufenthalte nicht länger als 90 Tage dauern. Auch der Familiennachzug wird Ihnen erleichtert, weil zuziehende Ehepartner keine Deutschkenntnisse vorweisen müssen.
Für die Erteilung der Blauen Karte EU brauchen Sie zunächst ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Dazu reicht auch die Vorlage eines Arbeitsvertragsentwurfs. Zudem müssen Sie eine akademische Ausbildung vorweisen können. Eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung ist eine Person mit einem inländischen oder einem ausländischen Hochschulabschluss. Der ausländische Hochschulabschluss muss dafür entweder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar oder in Deutschland anerkannt sein. Weiterführende Informationen zu Ihrem Hochabschluss und der Vergleichbarkeit finden Sie auf dem Infoprotal zu ausländischen Bildungsabschlüssen. In manchen Fällen kann die Anerkennung des Hochschulabschlusses auch durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) festgestellt werden.
Für die Erteilung der Blauen Karte EU sollte die angestrebte Tätigkeit Ihrer akademischen Qualifikation angemessen sein.
Das heißt, dass Ihre Beschäftigung Zusammenhänge mit Ihren im Studium erworbenen Kenntnissen haben sollte.
Ein wichtiger Aspekt ist außerdem Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Das muss aktuell (2023) 58.400 Euro im Jahr übersteigen, ändert sich aber jährlich analog zur Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Bestimmte Mangelberufe (z.B. Ingenieure, Mathematiker, Naturwissenschaftler oder IT-Fachkräfte) werden bei dieser Voraussetzung privilegiert. Wenn Sie in einem solchen Mangelberuf tätig werden, reduziert sich das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU.
Wenn die o.g. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt sind, haben Sie auch Anspruch auf eine entsprechende Erteilung. Allerdings verlaufen die Verfahren vor den zuständigen Ausländerbehörden im Inland bzw. bei den deutschen Botschaften und Konsulaten nicht immer reibungslos. Um Probleme und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, sich an einen auf Erwerbsmigration spezialisierten Rechtsbeistand zu wenden. Glücklicherweise befinden Sie sich in diesem Fall bereits auf der richtigen Seite. Denn wir beraten Sie vorab zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation, stellen die erforderlichen Anträge und führen für Sie die Verhandlungen mit der Ausländerbehörde bzw. der deutschen Auslandsvertretung.
Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für Akademiker aus Nicht-EU-Ländern, der die Erwerbsimmigration nach Deutschland erleichtert und gegenüber einem regulären Aufenthaltstitel zahlreiche Vorteile bietet.
Antragsberechtigt sind Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss – entweder einem deutschen oder einem ausländischen, der mit einem deutschen vergleichbar bzw. in Deutschland anerkannt ist – sowie einem konkreten Jobangebot in Deutschland (auch ein Arbeitsvertragsentwurf reicht aus).
Das jährliche Bruttogehalt muss die aktuell geltende Gehaltsgrenze überschreiten (Stand 2023: 58.400 Euro). Für Mangelberufe wie Ingenieure, Mathematiker, Naturwissenschaftler oder IT-Fachkräfte gilt ein reduzierter Schwellenwert.
Ja. Die angestrebte Beschäftigung sollte in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem im Studium erworbenen Fachwissen stehen, also der akademischen Qualifikation angemessen sein.
Nach Ablauf der Blauen Karte EU – oder unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten – können Inhaber eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) beantragen.
Der Familiennachzug wird erleichtert: Nachziehende Ehepartner müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen. Außerdem ermöglicht die Blaue Karte EU visumfreies Reisen im Schengen-Raum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
Auch wenn bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein rechtlicher Anspruch auf die Blaue Karte EU besteht, verlaufen Verfahren bei Ausländerbehörden und deutschen Botschaften nicht immer reibungslos. Eine auf Erwerbsmigration spezialisierte Kanzlei wie MSH Rechtsanwälte berät vorab, stellt Anträge und führt Verhandlungen mit den Behörden – um Verzögerungen und Fehler zu vermeiden.