Kommen Sie aus einem Land, das nicht zur EU oder den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, gehört, gelten Sie als Drittstaatangehöriger und brauchen daher in der Regel ein Visum. Für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten) können aber auch Bürger aus derzeit etwa 60 Ländern visumsfrei nach Deutschland einreisen, solange sie hier keiner Arbeit nachgehen oder Sozialleistungen beziehen. Diese Länder haben mit den Schengen-Staaten ein Abkommen zur Visaliberalisierung unterschrieben.
Deutschland gehört zu einem der 26 Schengen-Staaten. Der Schengen-Raum ist die die größte visumfreie Zone der Welt für den freien und uneingeschränkten Personenverkehr. Diese Zone deckt sowohl die meisten EU-Länder als auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ab. Ein Schengen-Visum berechtigt den Inhaber, sich an maximal 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen frei innerhalb des Schengen-Raums zu bewegen. Aktuell gelten 104 Länder als visumspflichtige Staaten, deren Bürger für die Einreise nach Deutschland bzw. in den Schengen-Raum ein Schengenvisum benötigen. Mit diesen Staaten gibt es aktuell keine Abkommen zur Visaliberalisierung.
Von diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Wenn Sie also eine Reise nach Deutschland planen, empfehlen wir, vorab individuell zu prüfen, ob Sie in Ihrem konkreten Fall ein Visum benötigen oder ob für Sie unter Umständen eine Ausnahme greift.
Während das Schengenvisum kurzfristige Aufenthalte ermöglicht, brauchen Sie für einen Aufenthalt in Deutschland, der länger als 90 Tage dauert, ein nationales Visum. Das nationale Visum wird von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erteilt und erfordert einen bestimmten Aufenthaltszweck. Dazu gehören unter anderem
Ausbildung oder Studium
Familienzusammenführung
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Arbeitsplatzsuche
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
besondere Aufenthaltsrechte (z.B. das Recht auf Wiederkehr)
Nach der Einreise mit einem nationalen Visum können Sie vor Ablauf Ihres Visums eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wir sorgen dafür, dass Sie oder Ihre ausländischen Arbeitnehmer legal und sicher in Deutschland arbeiten und leben können. Wir kümmern uns um den Visumsantrag für die Fachkräfte und ihre Angehörigen, prüfen alle dafür notwendigen Dokumente und vertreten Ihr Anliegen allumfassend vor den entsprechenden Behörden. Professionell, schnell und bei Bedarf mit gerichtlicher Hilfe.
Die genauen Anforderungen variieren je nach Visumtyp und Herkunftsland, umfassen aber in der Regel einen gültigen Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, biometrische Fotos, einen Nachweis des Aufenthaltszwecks (z.B. Einladungsschreiben, Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung) sowie den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung.
Die Bearbeitungszeit ist von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung und dem Visumtyp abhängig. Bei einem Schengenvisum sind es oft wenige Wochen, bei einem nationalen Visum kann es deutlich länger dauern – mitunter mehrere Monate. Eine frühzeitige Antragstellung und vollständige Unterlagen sind daher entscheidend.
Ja. Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Da die Erfolgsaussichten stark vom Einzelfall abhängen, empfiehlt sich hier anwaltliche Beratung, um die Ablehnungsgründe zu prüfen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
Nein. Das Schengenvisum berechtigt ausschließlich zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Kurzaufenthalten, nicht aber zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wer in Deutschland arbeiten möchte, benötigt ein nationales Visum mit entsprechender Arbeitserlaubnis.
Wer mit einem nationalen Visum eingereist ist und rechtzeitig vor dessen Ablauf eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, kann in der Regel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde legal in Deutschland verbleiben – die sogenannte Fiktionsbescheinigung bestätigt diesen vorläufigen Aufenthaltsstatus. Eine frühzeitige Antragstellung ist jedoch unbedingt erforderlich.
Das hängt vom Einzelfall und der Art des Visums ab. Bei Kindern, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, kann dies unter Umständen möglich sein. In der Regel benötigen Kinder jedoch ein eigenes Reisedokument und ggf. ein eigenes Visum. Hier empfiehlt sich eine individuelle Prüfung im Vorfeld der Reise.
Ein Visum ist das Einreisedokument, das vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt wird. Die Aufenthaltserlaubnis hingegen wird nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt und erlaubt den langfristigen Aufenthalt im Land. Das nationale Visum ist sozusagen der erste Schritt auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis.