Arbeitnehmer genießen gegenüber anderen Berufsgruppen wie freien Mitarbeitern, Beamten oder Soldaten, die nur im weitesten Sinne „angestellt“ sind, wesentliche Vorteile: Sie haben nicht nur Anspruch auf Urlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen, sondern profitieren ebenso vom Mutter- und Kündigungsschutz. Zudem sind Arbeitnehmer sozial wesentlich besser abgesichert, weil ihr Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlt.
Genug Gründe, um Arbeitnehmer genau zu definieren. Im § 611a BGB heißt es dazu: Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages entgeltliche Dienste für einen Dritten in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Die persönliche Abhängigkeit bedeutet Weisungsgebundenheit bezüglich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie des Arbeitsinhaltes.
Mit unserer Expertise vertreten wir aber nicht nur potenziell knapp 41 Millionen Menschen, auf die diese Definition zutrifft, sondern machen uns auch für die Rechte ausländischer Fachkräfte bzw. Expats stark. Schließlich hat jeder, der in Deutschland lebt und arbeitet, das Recht, sich gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu wehren. Unabhängig der Herkunft und gleichberechtigt zu allen anderen Arbeitnehmern.
Weil das Recht und nicht die Behörde das letzte Wort haben.
MSH migration professionals: Win-Win für ausländische Fachkräfte und ihre Arbeitgeber in Deutschland
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollte die Einwanderung nach Deutschland für Expats spürbar vereinfachen und beschleunigen. Allerdings hapert es oft noch an der praktischen Umsetzung. So stellt die Einholung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowohl die Fachkräfte selbst als auch ihre Arbeitgeber immer noch vor große Herausforderungen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Migrationsrecht und unseren juristischen Kompetenzen können sich beide Seiten – ausländische Fachkräfte genauso wie Unternehmer – auf rechtssichere Unterstützung für eine erfolgreiche Relocation verlassen.
Leben und Arbeiten in Deutschland – wir ebnen Ihnen den Weg.
Um einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als ausländische Fachkraft zu erhalten, müssen wesentliche Bedingungen erfüllt sein. Mit unserer Fachkenntnis behalten wir für Sie nicht nur den Überblick bei der Zusammenstellung erforderlicher Dokumente, sondern vertreten Sie auch professionell vor den Behörden.
Eine Abmahnung sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Prüfen Sie zunächst, ob sie formal korrekt und inhaltlich gerechtfertigt ist – denn eine unberechtigte Abmahnung kann und sollte aus der Personalakte entfernt werden. Da eine Abmahnung häufig der erste Schritt vor einer Kündigung ist, empfiehlt sich eine schnelle anwaltliche Beratung. Wir prüfen Ihren Fall und leiten die notwendigen Schritte ein.
Es gibt keine gesetzliche Frist, nach der eine Abmahnung automatisch gelöscht wird. Mit der Zeit verliert sie jedoch an Gewicht – insbesondere wenn das beanstandete Verhalten sich nicht wiederholt hat. Unter bestimmten Umständen haben Sie aktiv Anspruch auf Entfernung. Wir prüfen, ob dieser Anspruch in Ihrem Fall besteht.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Zwar endet das Arbeitsverhältnis scheinbar einvernehmlich – doch Aufhebungsverträge können zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und enthalten oft nachteilige Klauseln. Wir verhandeln für Sie bessere Konditionen und prüfen, ob eine Abfindung angemessen ist.
Eine gesetzliche Formel gibt es nicht, aber als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsposition, Kündigungsschutz und Unternehmensgröße lässt sich oft deutlich mehr herausholen. Wir vertreten Ihre Interessen und erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Überstunden, Wettbewerbsverboten oder variablen Gehaltsbestandteilen, die auf den ersten Blick unproblematisch wirken, aber erhebliche Auswirkungen haben können. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift schützt Sie vor versteckten Nachteilen und gibt Ihnen Sicherheit beim Einstieg ins neue Arbeitsverhältnis.
Ja. Wer in Deutschland beschäftigt ist, genießt unabhängig von seiner Herkunft denselben arbeitsrechtlichen Schutz – von Kündigungsschutz über Urlaubsanspruch bis hin zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wir vertreten ausländische Fachkräfte und Expats gleichberechtigt und beraten auf Wunsch auch auf Englisch.
Das hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrem Herkunftsland und Ihrer geplanten Tätigkeit ab. Für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger mit Hochschulabschluss ist häufig die Blaue Karte EU die beste Option – sie bietet schnelle Wege zur Niederlassungserlaubnis. Wir prüfen Ihre Situation individuell und begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren.