Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit

Ihr Weg zur Niederlassungserlaubnis und einem dauerhaften Aufenthalt in der EU

Wer bekommt Daueraufenthalt EU?

Ein Daueraufenthalt-EU entspricht ähnlich der Niederlassungserlaubnis einem unbefristetem Aufenthaltstitel. Der wesentliche Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt -EU besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU ein Recht auf Weiterwanderung in einen anderen europäischen Mitgliedstaat beinhaltet. Damit sind Sie berechtigt, einer innerhalb der EU räumlich unbeschränkten Erwerbstätigkeit nachzugehen. In der Regel müssen für die Erteilung eines Daueraufenthalts-EU folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie sind seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. 
  • Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. 
  • Sie können mindestens 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen nachweisen und verfügen zudem über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. 
  • Sie sind in den letzten drei Jahren nicht straffällig geworden. 
  • Sie haben ausreichend gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) und verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
Daueraufenthalt EU
Daueraufenthalt EU

Voraussetzungen und Vereinfachungen für die Niederlassungserlaubnis

Für eine Niederlassungserlaubnis gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Daueraufenthalt-EU. In bestimmten Fällen geht’s aber auch schneller und einfacher. So kann zum Beispiel nach § 28 Abs. 2 AufenthG bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, wenn Sie sich in einer familiären Gemeinschaft (in der Regel Ehe) mit einem deutschen Staatsangehörigen befinden. Auch als Inhaber der Blauen Karte EU, als Absolvent einer deutschen Berufsausbildung oder eines Studiums, als hochqualifizierte Fachkraft oder als seit mindestens drei Jahren erfolgreicher Freelancer profitieren Sie von erleichterten Bedingungen beim Beantragen Ihrer Niederlassungserlaubnis. 

Wie auch immer Ihre aktuelle Situation aussieht, ob Sie Hilfe bei entsprechenden Anträgen benötigen oder überzeugungsstarke Unterstützung bei der Erteilung durch die Behörde brauchen – wir vertreten Sie in all Ihren Anliegen rund um Ihren Aufenthaltstitel.

Häufig gestellte Fragen – Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Wie lange ist der Daueraufenthalt-EU gültig und muss er verlängert werden?

Der Daueraufenthalt-EU ist als unbefristeter Aufenthaltstitel grundsätzlich unbegrenzt gültig. Das Dokument selbst wird jedoch in der Regel für fünf Jahre ausgestellt und muss dann lediglich als Ausweispapier erneuert werden – der Aufenthaltsstatus selbst bleibt davon unberührt. Wir begleiten Sie auch bei der unkomplizierten Verlängerung des Dokuments.

Kann der Daueraufenthalt-EU entzogen werden?

Ja, unter bestimmten Umständen kann der Daueraufenthalt-EU erlöschen oder entzogen werden – etwa wenn Sie sich für mehr als zwölf aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt mehr als sechs Jahre außerhalb der EU aufhalten, oder wenn Sie die öffentliche Sicherheit erheblich gefährden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt ist jedoch unproblematisch, solange bestimmte Fristen beachtet werden.

Darf ich mit dem Daueraufenthalt-EU in einem anderen EU-Land arbeiten?

Ja – das ist einer der entscheidenden Vorteile gegenüber der deutschen Niederlassungserlaubnis. Mit dem Daueraufenthalt-EU haben Sie das Recht, unter erleichterten Bedingungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiterzuwandern und dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die genauen Bedingungen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Ziellandes.

Zählen Zeiten mit einer Blauen Karte EU auf die fünfjährige Wartezeit an?

Ja. Zeiten, in denen Sie sich rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel – einschließlich der Blauen Karte EU – in Deutschland aufgehalten haben, werden grundsätzlich auf die erforderliche Fünfjahresfrist angerechnet. Als Inhaber der Blauen Karte EU profitieren Sie zudem von der Möglichkeit, bereits nach 27 Monaten (bzw. 21 Monaten bei guten Deutschkenntnissen) eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Was passiert mit dem Daueraufenthalt-EU, wenn ich zwischenzeitlich arbeitslos werde?

Vorübergehende Phasen ohne Beschäftigung gefährden den bereits erteilten Daueraufenthalt-EU in der Regel nicht – solange Sie Ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel bestreiten können. Sind Sie hingegen auf Sozialleistungen angewiesen, kann das den Status unter Umständen gefährden. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Status auch in schwierigen Phasen absichern können.

Kann ich mit dem Daueraufenthalt-EU die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Der Daueraufenthalt-EU selbst verleiht keine Staatsbürgerschaft, ist aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer und Erfüllung weiterer Voraussetzungen – wie Sprachkenntnissen, Sicherung des Lebensunterhalts und Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (sofern keine Ausnahme gilt) – kann eine Einbürgerung beantragt werden. Wir beraten Sie zum gesamten Weg bis zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Daueraufenthalt-EU?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Ausländerbehörde erheblich – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Häufige Ursachen für Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen oder überlastete Behörden. Mit unserer Unterstützung stellen wir sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird – und begleiten Sie bei Rückfragen oder Schwierigkeiten mit der Behörde.