Abmahnung Arbeitnehmer –
Beratung in Düsseldorf, Hamburg, Bundesweit

Was Sie als Arbeitnehmer über die Abmahnung wissen sollten

Abmahnung – die Gelbe Karte der Arbeitswelt

Durch eine Abmahnung weist Ihr Arbeitgeber Sie auf vertragswidriges Verhalten hin, fordert Sie gleichzeitig auf, dieses abzustellen und macht verständlich, dass wiederholtes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge hat. Ein bisschen also wie die Gelbe Karte im Fußball, auf die auch Rot folgen kann. Nicht jedes Gelb ist aber auch gerechtfertigt, und nicht jede Abmahnung ist auch wirksam ist. Denn Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht einfach abmahnen, weil ihm Ihre Nase missfällt, sondern nur, wenn Sie Ihre arbeitsrechtliche Pflicht verletzt haben.

H2: Mögliche Abmahnungsgründe für Arbeitnehmer

 

  • Alkohol- oder Drogenkonsum trotz zulässigem Verbot

  • Arbeitsverweigerung

  • Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit (Krankfeiern)

  • Ungenehmigte Nutzung von Internet/Telefonie auf den Endgeräten des Arbeitgebers

  • Mobbing

  • Regelmäßige Verspätungen

  • Verstoß gegen Schutzpflichten

Abmahnung
Abmahnung

Wann sind Abmahnungen unwirksam?

Zunächst einmal muss eine Abmahnung verhältnismäßig sein. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht wegen einzelner Bagatellen abmahnen. Außerdem muss der Pflichtverstoß bewiesen werden. Unbeweisbare Behauptungen rechtfertigen keine Abmahnung.
Zu den häufigsten nicht rechtmäßigen Abmahnungen gehört die Abmahnung wegen Krankheit. Diese kann nicht wirksam sein, weil Sie als Arbeitnehmer Ihr angebliches „Fehlverhalten“ gar nicht „abstellen“ können. Auch eine Abmahnung gegen die Verletzung von Pflichten, die gar nicht bestehen, sind unwirksam. Hier hilft in der Regel ein einfacher Blick in den Arbeitsvertrag.

Kann ich als Arbeitnehmer auch meinen Arbeitgeber abmahnen?

Eine Abmahnung kann immer dann ausgesprochen werden, wenn einer der beiden Vertragsparteien gegen gemeinsam vereinbarte Pflichten im Arbeitsvertrag verstößt. Daher können Sie als Arbeitnehmer selbstverständlich auch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Vorgesetzten, die Abteilungsleitung oder die Geschäftsführung abmahnen. Häufige Gründe sind zum Beispiel eine ausbleibende und verspätete Lohnfortzahlung, vertraglich ungerechtfertigte Überstunden oder Mobbing. Letzteres kann übrigens auch ein Abmahnungsgrund sein, wenn der Chef informiert ist, aber nichts dagegen tut.

Unsere Empfehlung

Sollten Sie selbst von einer Abmahnung bedroht sein oder darüber nachdenken, Ihren Chef abzumahnen, suchen Sie zunächst einmal das gemeinsame Gespräch. Oftmals lassen sich Differenzen und Missstände auch ohne arbeitsrechtliche Mittel klären. In allen anderen Fällen verlassen Sie sich auf unsere kompetente und professionelle Rechtshilfe. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie, wenn es sein muss, auch vor Gericht.

FAQs zum Thema Abmahnung für Arbeitnehmer

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein formelles Instrument, mit dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein vertragswidriges Verhalten hinweist, dessen Abstellen fordert und gleichzeitig ankündigt, dass wiederholtes Fehlverhalten zu einer Kündigung führen kann – vergleichbar mit der Gelben Karte im Fußball.

Aus welchen Gründen kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Typische Abmahnungsgründe sind etwa Arbeitsverweigerung, regelmäßige Verspätungen, unerlaubte private Internet- oder Telefonnutzung auf Firmengeräten, Mobbing, Alkohol- oder Drogenkonsum trotz bestehendem Verbot oder die Verletzung der Anzeigepflicht bei Krankheit.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Eine Abmahnung muss verhältnismäßig sein – Bagatellen rechtfertigen sie nicht. Außerdem muss der Pflichtverstoß nachweisbar sein; unbeweisbare Behauptungen reichen nicht aus. Auch eine Abmahnung wegen Krankheit ist in der Regel unwirksam, da der Arbeitnehmer dieses „Verhalten“ nicht abstellen kann.

Kann ich wegen einer Pflicht abgemahnt werden, die gar nicht in meinem Vertrag steht?

Nein. Eine Abmahnung, die sich auf Pflichten bezieht, die gar nicht vereinbart wurden, ist unwirksam. Ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag hilft hier oft schnell weiter.

Kann ich als Arbeitnehmer auch meinen Arbeitgeber abmahnen?

Ja. Da eine Abmahnung immer dann möglich ist, wenn eine Vertragspartei gegen ihre Pflichten verstößt, können auch Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber abmahnen – zum Beispiel bei ausbleibender Lohnzahlung, ungerechtfertigten Überstunden oder Mobbing, das der Chef duldet.

Was sollte ich tun, bevor ich rechtliche Schritte einleite?

Sowohl bei einer drohenden Abmahnung als auch bei der Überlegung, den Arbeitgeber abzumahnen, empfiehlt sich zunächst das direkte Gespräch. Viele Konflikte lassen sich ohne arbeitsrechtliche Mittel lösen.

Wann sollte ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Wenn das Gespräch keine Lösung bringt oder eine Abmahnung bereits im Raum steht, ist professionelle Rechtsberatung sinnvoll. MSH Rechtsanwälte prüft den individuellen Fall und vertritt Arbeitnehmer bei Bedarf auch vor Gericht.