Expatriates, oder kurz Expats bezeichnet heute sowohl Menschen, die aufgrund einer temporären Auslandsentsendung im Ausland (in diesem Fall in Deutschland) arbeiten, oder generell aus beruflichen Gründen in ein anderes Land ziehen, um sich dort ein neues Leben aufzubauen. In unserer globalisierten Arbeitswelt spricht man dabei auch von der „Global Talent Mobility“.
Neben den sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen, denen Expats gegenüberstehen, müssen sie auch legal ihre Beschäftigung ausüben können. Die Einholung der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse stellt sowohl die Expats selbst als auch ihre Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Zwar sollte das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz Vereinfachung und Beschleunigung schaffen. Die Umsetzung dieser Reform klappt aber nicht immer reibungslos. Deshalb gibt es für Expats im Ausländerecht viel zu beachten und vor allem zu wissen, um ihre Rechte zu kennen und durchsetzen zu können.
Wir beraten Sie zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation, stellen die erforderlichen Anträge auf Erteilung des für Sie passenden Aufenthaltstitels und führen die Verhandlungen mit der Ausländerbehörde bzw. der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Wir beraten Sie zum besten Aufenthaltstitel für Akademiker und unterstützen Sie von der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen über die Beantragung Ihres Visums bis zur Durchsetzung der Erteilung Ihres Aufenthaltstitels.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel hat viele Vorteile. Ein europäischer unbefristeter Titel mit dem Recht zur Weiterwanderung in ein anderes EU-Land noch mehr. Wir prüfen für Sie, wie Sie Ihren Aufenthalt so schnell wie möglich mit einem unbefristeten Titel verfestigen können.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte außerhalb der EU schneller zu gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen.
Als Expat gilt, wer aus beruflichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nach Deutschland zieht – sei es durch eine Unternehmensentsendung oder auf eigene Initiative. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige zwingend einen gültigen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Ohne diesen Titel ist eine Beschäftigung nicht legal möglich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Erteilung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, die Ihren bisherigen Aufenthalts- und Arbeitsstatus vorübergehend aufrechterhält, während Ihr Antrag bearbeitet wird. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen dafür, dass Sie rechtssicher beschäftigt sind.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und minderjährige Kinder im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen und hier leben. Ehepartner von Inhabern bestimmter Aufenthaltstitel – etwa der Blauen Karte EU – haben zudem unter erleichterten Bedingungen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten für Ihre Familie konkret bestehen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel haben, da dieser oft an eine konkrete Beschäftigung geknüpft ist. Je nach Titelart haben Sie jedoch eine gewisse Frist, um eine neue Stelle zu finden, bevor Ihr Status gefährdet wird. Wir beraten Sie schnell und diskret, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie Sie Ihren Aufenthalt sichern können.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Herkunftsland, zuständiger Behörde und Art des Aufenthaltstitels erheblich. Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann der Prozess deutlich verkürzt werden. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Verzögerungen durch fehlende Unterlagen oder überlastete Behörden. Mit unserer Unterstützung minimieren wir Wartezeiten und vermeiden vermeidbare Rückfragen.
Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern besondere Vorteile: Sie ermöglicht nach 27 Monaten (bzw. 21 Monaten bei guten Deutschkenntnissen) die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis, erleichtert die Miteinreise von Familienangehörigen und berechtigt zur Mobilität innerhalb der EU. Damit ist sie für viele Akademiker der attraktivste Aufenthaltstitel für die Arbeit in Deutschland.
Beide Titel sind unbefristet, unterscheiden sich aber in einem wesentlichen Punkt: Die Niederlassungserlaubnis gilt nur in Deutschland, während die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zusätzlich das Recht einschließt, unter erleichterten Bedingungen in andere EU-Mitgliedstaaten weiterzuziehen und dort zu arbeiten. Für Expats mit langfristigen Plänen innerhalb Europas ist der EU-Daueraufenthaltstitel daher oft die bessere Wahl. Wir prüfen, welcher Weg für Sie der richtige ist.