Wer braucht einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Wer nicht Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EFTA-Staats (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist, benötigt in der Regel einen Aufenthaltstitel, um längerfristig in Deutschland zu leben – und je nach Fall auch, um arbeiten zu dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltstitel?
Ein Visum dient typischerweise der Einreise (kurz oder national). Ein Aufenthaltstitel regelt den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland und enthält häufig Nebenbestimmungen, z.B. zur Beschäftigung.
Was bedeutet „Arbeitserlaubnis“ in der Praxis?
Meist ergibt sich die Arbeitsberechtigung aus den Nebenbestimmungen im Aufenthaltstitel: Tätigkeit, Arbeitgeber, Umfang und Ort. Bei Änderungen (z.B. Stellenwechsel) muss oft vorher geprüft werden, ob eine Zustimmung oder Anpassung nötig ist.
Warum dauern Verfahren bei Ausländerbehörden häufig so lange?
Typische Ursachen sind unvollständige Unterlagen, Nachforderungen, unklare Zuständigkeiten (Auslandsvertretung vs. Ausländerbehörde) oder eine Antragsgrundlage, die nicht sauber zum Aufenthaltszweck passt.
Was kann ich tun, wenn ein Antrag „hängt“ oder keine Antwort kommt?
Zuerst prüfen, ob der Antrag vollständig ist und bei der zuständigen Stelle liegt. Danach strukturiert nachfassen und alle Kontakte/Unterlagen nachvollziehbar dokumentieren, um Verzögerungen zu reduzieren.
Welche Unterlagen werden bei Anträgen am häufigsten verlangt?
Häufig benötigt werden: Pass/Identitätsnachweise, aktueller Status/Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung, Wohnraumnachweis sowie je nach Zweck Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung oder Familienstandsdokumente.